Hiermit laden wir recht herzlich zur Vereinsjugendversammlung ein. Die an diesem Tage geltenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung sind zu beachten und einzuhalten! Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung, die am Tag der Versammlung das 13. Lebensjahr vollendet haben. Anträge zur Vereinsjugendversammlung müssen dem Jugendvorstand spätestens eine Woche vorher (31.01.2023) schriftlich vorliegen.